Allgemeine Information
Version
1.1 de
Überarbeitet am
2022-10-05
Produktidentifikator
ROTI Lumin 1
CAS-Nr.
206658-90-4
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Nicht für priva- te Zwecke (Haushalt) verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäss der Verordnung Nr. 1272/2008/ EG. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht erforderlich 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe nicht relevant (Gemisch) 3.2 Zubereitungen Beschreibung der Zubereitung Stoffname Kennung Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme Anm. Luminol Natriumsalz CAS-Nr. < 25 Skin Irrit. 2 / H315 Hemihydrat 206658-90-4 Eye Irrit. 2 / H319 STOT SE 3 / H335 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe Massnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe Massnahmen Allgemeine Anmerkungen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Nach Inhalation Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Kontakt mit der Haut Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Nach Berührung mit den Augen Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zwei- felsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Aufnahme durch Verschlucken Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizende Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung keine ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen Sprühwasser, Trockenlöschpulver, BC-Pulver, Kohlendioxid (CO2) Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren Keine. Gefährliche Verbrennungsprodukte Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmassnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal