Allgemeine Information
Version
5.1 de
Überarbeitet am
2025-08-04
Produktidentifikator
Mangan(II)-nitrat-Tetrahydrat ≥98 %, p.a
CAS-Nr.
20694-39-7
REACH-Registrierungsnummer
Die
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für Produkte
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H314, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe Ox. Sol. 2 H272 3.1O Akute Toxizität (oral) Acute Tox. 4 H302 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) STOT RE 2 H373 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS03, GHS05, GHS07, GHS08 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P260 Keine Stäube oder Nebel einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H373 Kann die Organe schädigen (Gehirn) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Einatmen) H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Nicht erforderlich
Verhütung
P210 Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rau- chen P260 Keine Stäube oder Nebel einatmen P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen
Antwort
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P370+P378 Bei Brand: Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel zum Löschen verwenden Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr Nicht erforderlich
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe 2 Ox. Sol. 2 H272 3.1O Akute Toxizität (oral) 4 Acute Tox. 4 H302 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 2 STOT RE 2 H373 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.