Lithiumhexafluorophosphat ≥99,9 %, p.a

ROTH AG

Überarbeitet am : 2025-08-04

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GHS05 GHS08 GHS06
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Version

5.1 de

Überarbeitet am

2025-08-04

Produktidentifikator

Lithiumhexafluorophosphat ≥99,9 %, p.a

CAS-Nr.

21324-40-3

REACH-Registrierungsnummer

Die

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Labor- und Analysezwecke Laborchemikalie

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk-

NOTRUFNUMMERN:

+41 61 7121160

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

E003 F001 GHS05 GHS06 GHS08 M004 M009 M013 M016 M017 M022 T031 W001

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ROTH AG

E-Mail-Addresse

sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H301, H314, H318, H372

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H301

Toxic if swallowed

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenkategorien

Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1O Akute Toxizität (oral) Acute Tox. 3 H301 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) STOT RE 1 H372 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen

Gefahrenpiktogramme

GHS05, GHS06, GHS08 H301 Giftig bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml

Gefahrenhinweise

H301 Giftig bei Verschlucken H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition Nicht erforderlich

Verhütung

P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

Antwort

P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Signalwort

Gefahr Nicht erforderlich

Sicherheitshinweise

Nicht erforderlich

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1O Akute Toxizität (oral) 3 Acute Tox. 3 H301 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1 STOT RE 1 H372 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen.

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