Allgemeine Information
Version
4.0 de
Überarbeitet am
2024-09-17
Produktidentifikator
Kaliumperjodat ≥99,8 %, p.a., ACS
CAS-Nr.
7790-21-8
REACH-Registrierungsnummer
Die
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für Produkte
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H314, H318, H335, H372, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe Ox. Sol. 1 H271 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 3.8R Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition STOT SE 3 H335 Reizung der Atemwege) 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) STOT RE 1 H372 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Acute 1 H400 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS03, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H372 Schädigt die Organe (Schilddrüse) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Verschlucken). P210 Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Keine Stäube oder Nebel einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml
Gefahrenhinweise
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H335 Kann die Atemwege reizen H372 Schädigt die Organe (Schilddrüse) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Verschlucken) H400 Sehr giftig für Wasserorganismen Nicht erforderlich
Verhütung
P210 Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rau- chen P260 Keine Stäube oder Nebel einatmen P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Antwort
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr Nicht erforderlich
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 2.14 Oxidierende Feststoffe 1 Ox. Sol. 1 H271 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.8R Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition 3 STOT SE 3 H335 (Reizung der Atemwege) 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 1 STOT RE 1 H372 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.