Allgemeine Information
Version
2.0 de
Überarbeitet am
2022-04-11
Produktidentifikator
Inhibitorcocktail Bakterien
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für Produkte
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H332, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1I Akute Toxizität (inhalativ) Acute Tox. 4 H332 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) STOT RE 2 H373 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epider- mis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07, GHS08 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen H373 Kann die Organe schädigen (Atmungssystem) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Einatmen)
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen
Antwort
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylendiamin-tetraessigsäure Dinatriumsalz Dihydrat, 4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr
Enthält
Ethylendiamin-tetraessigsäure Dinatriumsalz Dihydrat, 4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlo- rid
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1I Akute Toxizität (inhalativ) 4 Acute Tox. 4 H332 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1C Skin Corr. 1C H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 2 STOT RE 2 H373 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epider- mis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Signalwort Gefahr Piktogramme GHS05, GHS07, GHS08 Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen H373 Kann die Organe schädigen (Atmungssystem) bei längerer oder wiederholter Exposition (bei Einatmen) Sicherheitshinweise Sicherheitshinweise - Prävention P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen Sicherheitshinweise - Reaktion P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len Gefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung: Ethylendiamin-tetraessigsäure Dinatriumsalz Dihydrat, 4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml Signalwort: Gefahr Gefahrensymbol(e) H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. enthält: Ethylendiamin-tetraessigsäure Dinatriumsalz Dihydrat, 4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlo- rid 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe nicht relevant (Gemisch) 3.2 Zubereitungen Beschreibung der Zubereitung Stoffname Kennung Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme Anm. Ethylendiamin-tetraes- CAS-Nr. > 80 Acute Tox. 4 / H332 sigsäure Dinatrium- 6381-92-6 STOT RE 2 / H373 salz Dihydrat EG-Nr. 205-358-3 4-(2-Aminoethyl)-ben- CAS-Nr. 10 – 15 Skin Corr. 1C / H314 zolsulfonylfluorid Hy- 30827-99-7 Eye Dam. 1 / H318 drochlorid EG-Nr. 608-547-2 Pepstatin A CAS-Nr. 1 – < 5 26305-03-3 EG-Nr. 247-600-0 Bestatin Hydrochlorid CAS-Nr. < 2 65391-42-6 E-64 CAS-Nr. < 1 66701-25-5 Stoffname Kennung Spezifische Konzentrations- M-Fakto- ATE Expositions- grenzen ren weg Ethylendiamin- CAS-Nr. - 1,6 mg/l/4h inhalativ: Staub/ tetraessigsäure 6381-92-6 Nebel Dinatriumsalz Dihydrat EG-Nr. 205-358-3 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe Massnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe Massnahmen Allgemeine Anmerkungen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Selbstschutz des Ersthelfers. Nach Inhalation Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Kontakt mit der Haut Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Sofort ärztliche Behandlung notwen- dig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Nach Berührung mit den Augen Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Was- ser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Nach Aufnahme durch Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Beim Ver- schlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung). 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Ätzwirkung, Gefahr der Erblindung, Magenperforation, Gefahr ernster Augenschäden 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung keine ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen Wasser, Schaum, Trockenlöschpulver, ABC-Pulver Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren Brennbar. Gefährliche Verbrennungsprodukte Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Kann beim Verbrennen giftigen Kohlenmonoxidrauch erzeugen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmassnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Chemikalien- vollschutzanzug tragen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Staub nicht einatmen. 6.2 Umweltschutzmassnahmen Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können Abdecken der Kanalisationen. Mechanisch aufnehmen. Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung. Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Ab- schnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Staubbildung vermeiden. Verunreinigte Flächen gründ- lich reinigen. Massnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung