Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-634-8/7664-39-3
Name der Chemikalie
Hydrofluoric acid, its normal salts, its complexes and hydrofluorides with the exception of those given in Annex III
Konzentration
01-2119458860-
Allgemeine Information
Version
6.0 de
Überarbeitet am
2025-06-12
Produktidentifikator
Flusssäure ROTIPURAN Supra 48 %
CAS-Nr.
7664-39-3
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk-
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300, H300+H310+H330, H310, H314, H318, H330
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300
Fatal if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1O Akute Toxizität (oral) Acute Tox. 2 H300 3.1D Akute Toxizität (dermal) Acute Tox. 1 H310 3.1I Akute Toxizität (inhalativ) Acute Tox. 2 H330 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS06 H300+H310+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrenhinweise
H300+H310+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Nicht erforderlich
Verhütung
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Antwort
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungs- stücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte At- mung sorgen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Fluorwasserstoff Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr Nicht erforderlich
Enthält
Fluorwasserstoff Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.1O Akute Toxizität (oral) 2 Acute Tox. 2 H300 3.1D Akute Toxizität (dermal) 1 Acute Tox. 1 H310 3.1I Akute Toxizität (inhalativ) 2 Acute Tox. 2 H330 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose.