Allgemeine Information
Version
5.0 de
Überarbeitet am
2024-09-18
Produktidentifikator
Acetoxyvalerensäure ROTICHROM HPLC
CAS-Nr.
81397-67-3
REACH-Registrierungsnummer
Die
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 61 7121160
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Signalwort
Achtung Achtung Nicht erforderlich
Gefahrenpiktogramme
GHS09 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 10 ml Nicht erforderlich
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Nicht erforderlich
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Sicherheitshinweise
Nicht erforderlich
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse Gefahren- schnitt rie und -kategorie hinweis 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 1 Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.