Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
920-66-1
Name der Chemikalie
2H-Perfluoro-2-propanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-18
Produktidentifikator
1,1,1,3,3,3-Hexafluor-2-propanol PEPTIPURE
1.3 Synonyme:
HFIP
CAS-Nr.
920-66-1
REACH-Registrierungsnummer
Die
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalie Labor- und Analysezwecke
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den. Nicht für Produkte verwenden, die für direk- ten Hautkontakt bestimmt sind. Nicht für Produk- te verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Nicht für private Zwecke (Haus- halt) verwenden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROTH AG
E-Mail-Addresse
sicherheit@carlroth.de, info@carlroth.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H361fd, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ab-
Gefahrenkategorien
Katego- schnitt rie und -kategorie hinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.7 Reproduktionstoxizität 2 Repr. 2 H361fd 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 2 STOT RE 2 H373 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epider- mis bis in die Dermis reichende Nekrose. Es ist mit verzögert oder sofort auftretenden Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition zu rechnen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS08 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen (bei Exposition). P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen (bei Exposition) H373 Kann die Organe schädigen (Zentralnervensystem) bei längerer oder wiederhol- ter Exposition (bei Verschlucken)
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Antwort
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü- len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spü- len P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen Nur für gewerbliche Anwender Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort
Gefahr
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.