Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
10 - 25
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
10 - 25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-09-20
Produktidentifikator
MEDIZID RAPID
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rösner-Mautby Meditrade GmbH
E-Mail-Addresse
info@meditrade.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H318, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi Reizend R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 10-67 Entzündlich. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 2 von 9
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: Das Produkt ist nach EG- Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend
R-Sätze
10 Entzündlich 41 Gefahr ernster Augenschäden 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 16 Von Zündquellen fernhalten- Nicht rauchen. 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar