Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-115-0/68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
1-10%
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
1-10%
EC/CAS
203-868-0/111-42-2
Name der Chemikalie
N,N-Diethanolamine (Ethanol, 2,2'-iminobis-)
Konzentration
1-10%
EC/CAS
262-978-7/61788-47-4
Name der Chemikalie
fatty acids, coco
Konzentration
1-10%
Allgemeine Information
Version
8
Überarbeitet am
2011-09-27
Produktidentifikator
und
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
/ des Gemisches Prozesshilfsmittel zum Gleitschleifen
Hersteller / Lieferant
Rösler Schweiz AG
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131- 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rösler Oberflächentechnik GmbH
E-Mail-Addresse
info@rosler.com, info@rosler.ch, msds@rosler.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
"Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. -Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: «| Xi Reizend (Fortsetzung auf Seite 2) cH— RÖSLER' finding a beiter way ... Seite: 2/8 Sicherheitsdatenblatt
R-Sätze
38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
-Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. - Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. "Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. - Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.