Allgemeine Information
Version
12
Überarbeitet am
2012-06-05
Produktidentifikator
Keramik-Schleifkörper
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schleifmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131- 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rösler Oberflächentechnik GmbH
E-Mail-Addresse
info@rosler.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft. - Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt. - Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. - Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.