RÖFIX 700 Edelputz weiss 2,0mm

Röfix AG

Überarbeitet am : 2013-03-12

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-137-3/1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

2,5-10%

EC/CAS

238-878-4/14808-60-7

Name der Chemikalie

Silica, crystalline

Konzentration

>1,0%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-03-12

Produktidentifikator

RÖFIX 700 Edelputz weiss 2,0mm

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Struktur Oberputz

NOTRUFNUMMERN:

Vergiftungszentrale Wien: +43/(0)1-406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

E003 GHS05 GHS07 M004 M009 M010 M016

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Röfix AG

E-Mail-Addresse

zentrale@roefix.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. (Fortsetzung von Seite 1)

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

Weitere Informationen

Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Ergebnissen von Tierversuchen, siehe Abschn. 16 Literatur [4], [11] und [12]. Entfällt · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Hautschäden.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xi Reizend

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Portlandzementklinker

R-Sätze

38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 22 Staub nicht einatmen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

2.3 Sonstige Gefahren

Der Anteil alveolengängiger, kristalliner Siliziumoxide beträgt unter 1%. Das Produkt ist damit nicht Kennzeichnungsspflichtig. Das Tragen eines Atemschutzes ist jedoch trotzdem zu empfehlen. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer. (Fortsetzung von Seite 2)

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar

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