Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-02-25
Produktidentifikator
Papain
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für gewerbliche Anwender gen der Anwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info.dia-sds@roche.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H334
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung durch Einatmen, Katego- H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige rie 1 Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Verhütung
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. P284 Atemschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
9001-73-4 Papain
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.