Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-02-15
Produktidentifikator
DIG-11-UTP
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien, Siehe Produktliteratur für weitere Details
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)621-759-2203, +49(0)6131-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info.dia-sds@roche.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohl- sein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen. Mund ausspülen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
186033-10-3 Digoxigenin-11-uridin-5'-triphosphat (DIG-11-UTP)Tetralithiumsalz
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.