Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-28
Produktidentifikator
BITTEC-2K/F (B-Komp.)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bauprodukte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine besonderen
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse: 145 (24 Stunden täglich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ROBOTEC AG Systembaustoffe
E-Mail-Addresse
info@robotec.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Eye Dam. 1; H318, Verursacht schwere Augenschäden.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Allgemeines -
Verhütung
P280, Augenschutz / Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P305+P351+P338, BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310, Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
Enthält
Cement
2.3 Sonstige Gefahren
Andere Kennzeichnungen : Der Gehalt an wasserlöslichem Chromat beträgt bei trockener Lagerung bis zu 12 Monate ab Herstellungsdatum weniger als 2 ppm. Bei Lagerung unter feuchten Bedingungen kann die Chromatreduktion beeinträchtigt werden. Anderes : Diese Mischung/dieses Produkt enthält keine Substanzen, die den Kriterien für eine Klassifizierung als PBT- und/oder vPvB-Stoff entsprechen. Beim Mischen des Produkts mit Wasser wird es ätzend. Wenn Frischbeton oder Mörtel in die Stiefel oder Handschuhe eines Arbeiters oder durch Durchnässen von Schutzkleidung auf die Haut gerät, kann dies zu Verbrennungen ersten, zweiten oder dritten Grades führen. Das Produkt enthält Quarz. Arbeitsprozesse, bei denen sich inhalierbarer Quarzstaub entwickeln kann, fallen unter die EU-Krebsrichtlinie.