Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
N/A
EC/CAS
209-136-7
Name der Chemikalie
Octamethylcyclotetrasiloxane
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-15
Produktidentifikator
ANTISILICONAS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Additiv, Farbstoff Empfohlene Verwendung nur in Industrieanlagen und zu gewerblichen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zwecken
NOTRUFNUMMERN:
34 972 478060 (8 00-12 45 / 14 15-17 30 h) ROBERLO (Spain) (GMT + 1 00
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Roberlo s.a
E-Mail-Addresse
msds@roberlo.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336, H361f
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361f: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Zentralnervensystem
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Methoxy-1-methylethylacetat Octamethylcyclotetrasiloxan
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.