CALCE PULITA

RIVAL S.r.l

Überarbeitet am : 2018-03-16

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GHS02 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-03-16

Produktidentifikator

CALCE PULITA

CAS-Nr.

Nummer

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Reichen die ergriffenen, technischen Maßnahmen zur Minderung der Aussetzung des Arbeitnehmers an den berücksichtigten Angaben nicht vorhanden ASPIRATIONSGEFAHR - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien)

Hersteller / Lieferant

IATA

NOTRUFNUMMERN:

Ein selbstbetätigtes Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreis (Bez. Norm EN 137) bzw. ein Atemgerät mit äußerem Lufteinlass (Bez

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS08 T021

Unternehmensinformationen

Unternehmen

RIVAL S.r.l

E-Mail-Addresse

marina.bastarolo@rivalspa.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H304

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Zersetzungstemperatur

PBT

Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH MAK DEU 310 50 Nicht verfügbar 310 50 3.2. Gemische 12.6. Andere schädliche Wirkungen Viskosität - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Angaben nicht zutreffend. VLEP FRA 308 50 Nicht verfügbar HAUT

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Explosive Eigenschaften ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Nicht verfügbar WEL GBR 308 50 HAUT 1272/2008 (CLP) ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Die Leckage darf blockiert werden, wenn keine Gefahr besteht. TLV-ACGIH 606 100 909 150 HAUT 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. - TLV: Schwellengrenzwert 1907/2006 und nachfolgenden Änderungen beizufügen. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. ISOPARAFFIN Angemessene Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) sind zur Gesamtfeststoff (250°C / 482°F) SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. 6,00 % 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung 1272/2008 (CLP) ISOPARAFFIN CAS 90622-58-5 90 ≤ x < 94 Flam. Liq. 3 H226, Asp. Tox. 1 H304, EUH066 CE 292-460-6 INDEX DIPROPYLEN GLYKOL MONOMETHYL AETHER CAS 34590-94-8 0,5 ≤ x < 0,6 Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am CE 252-104-2 Arbeitsplatz gilt. INDEX Reg. Nr. 01-2119450011-60 Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Seite Nr. 3 / 10

Enthält

Oxidierende Eigenschaften Angaben nicht vorhanden. - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration VLEP ITA 308 50 Nicht verfügbar HAUT 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als OEL EU 308 50 HAUT ISOPARAFFIN VOC (Richtlinie 2004/42/CE) : Bindende Grundierungen. VOC in g/Liter des gebrauchsfertigen produkts : 723,80 VOC grenzwerte: 750,00

Weitere Informationen

gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG)

2.2. Kennzeichnungselemente

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EG) x = Konz. % Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. x = Konz. %

Gefahrenhinweise

Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für CAS VOC (Richtlinie 2004/42/CE) : - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze 90622-58-5 90 ≤ x < 94 Flam. Liq. 3 H226, Asp. Tox. 1 H304, EUH066 94,00 % - 723,80 g/liter (C) = CEILING ; INHALB = Inhalierbare Fraktion ; EINATB = Einatmbare Fraktion ; THORXG = Thoraxgängige Fraktion. Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: P5c Gefahreinstufung und Gefahrangabe: CE Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 292-460-6 Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses INDEX - VOC: flüchtige organische Verbindung Entzündbare Flüssigkeiten, gefahrenkategorie 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Produkt teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden. Personen ohne Schutzkleidung vom Ort entfernen. Jede Art von Zündquelle (Zigaretten, Flammen, Funken usw.) oder Wärmequelle ist aus Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 DIPROPYLEN GLYKOL MONOMETHYL AETHER SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Aspirationsgefahr, gefahrenkategorie 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen dem Bereich zu entsorgen, in dem das Produkt ausgetreten ist. Produkt tödlich sein. 10.1. Reaktivität CAS - WGK: Wassergefährdungsklassen. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine Bestimmungen anvertraut werden. 34590-94-8 0,5 ≤ x < 0,6 Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am CE Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. Der Transport der Abfälle kann dem ADR unterliegen. Punkt 252-104-2 3 - 40 Arbeitsplatz gilt. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen INDEX ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Reg. Nr. Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) KEIMZELL-MUTAGENITÄT 1. Verordnung (EU) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft 01-2119450011-60 Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) HANDSCHUTZ DIPROPYLEN GLYKOL MONOMETHYL AETHER zugeführt werden. Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). Kann reagieren mit oxidierende Stoffe.Erhitzen bis zur Zersetzung setzt frei scharfe Dämpfe,Zinklegierungen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit Keine KARZINOGENITÄT 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) 10.2. Chemische Stabilität und Permeabilität. Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Falls das Produkt brennbar ist, eine explosionsschützende 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht Vorrichtung verwenden. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) EPY 9.4.7 - SDS 1004.7 Seite Nr. 2 / 10 ... / >> H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Signalwort

Gefahr

Sicherheitshinweise

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370+P378 Bei Brand: CO2, schaum, chemische pulver zum Löschen verwenden. Verwenden Sie Wasserspray unter der Aufsicht von Fachpersonal.

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische

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