Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-14
Produktidentifikator
111200 RISOMUR Baukleber
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
hydraulisch erhärtender Mörtel zum Kleben, Spachteln und Armieren
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für Produkte verwenden, die für Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RISOMUR Coatings GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@risomur.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.