Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
<5 ≥10% 1%≤C<10
Allgemeine Information
Version
1.04
Überarbeitet am
2026-01-19
Produktidentifikator
Iron Ore
1.2 Chemische Bezeichnung:
Eisenerz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen: Es wird entweder am Stück oder als Agglomerat in Form von Sinter oder Pellets eingesetzt als Teil der Beladung eines Hochofens für die Herstellung von Roheisen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 18412 23218, +44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rio Tinto Iron Ore
E-Mail-Addresse
produkt-meldungen@bfr.bund.de
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Stoff mit mehreren Bestandteilen
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht PBT P B T vPvB vP vB den Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
Andere Gefahren
Je nach Handhabung und Verwendung (z. B. Schleifen, Trocknen) ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids (Quarz - Cristobalit) möglich. Lang andauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/Atemnot. Bei unregelmäßiger Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Stoff mit mehreren Bestandteilen Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.