Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
872-50-4
Name der Chemikalie
N-Methyl-2-Pyrrolidone; 1-methyl-2-pyrrolidone (NMP)
Konzentration
N/A
EC/CAS
212-828-1
Name der Chemikalie
N-Methyl-2-pyrrolidon (2016/1179)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-11
Produktidentifikator
N-Methyl-2-pyrrolidon
Stoffname
N-Methyl-2-pyrrolidon; 1-Methyl-2-pyrrolidon
CAS-Nr.
872-50-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119472430-46-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel Zwischenprodukt Verwendung als Zwischenprodukt: Biozidprodukte
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Kosmetika, Körperpflegeprodukte
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotrufzentrale München - Telefon : 0049 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Richard Geiss GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@geiss-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335, H360D
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Reproduktionstoxizität: Repr. 1B Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für den berufsmäßigen Verwender.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT nicht anwendbar vPvB nicht anwendbar