RHIZOPON AA TABLETTE (50 MG)

Rhizopon B.V

Überarbeitet am : 2017-06-29

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GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 2

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

238-877-9/14807-96-6

Name der Chemikalie

Talc

Konzentration

<5

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-06-29

Produktidentifikator

RHIZOPON AA TABLETTE (50 MG)

1.3 Synonyme:

Zulassungs-Nr. 008796-00

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08 M004 M009 M010

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Rhizopon B.V

E-Mail-Addresse

info@rhizopon.com

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H361fd

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H361fd

Suspected of damaging fertility; Suspected of damaging the unborn child

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361fd

Gefahrenhinweise

Siehe Abschnitt 16 : H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)

Gefahrenpiktogramme

GHS08

Signalwort

Achtung

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

4-(indol-3-yl)butyric acid

Sicherheitshinweise

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten

Weitere Informationen

Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Die Zulassung wird mit folgenden Auflagen gemäß § 36 Abs. 3 S. 1 PflSchG verbunden: Kennzeichnungsauflagen: SP1 Mittel und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kann angegeben werden: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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