Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
<1%
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Version
005R (Ersetzt Vorversionen: 004R
Überarbeitet am
2025-09-24
Produktidentifikator
Cremereiniger Lemon
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rhimo,Ruffiner Reinigungsprodukte
E-Mail-Addresse
info@rhimo.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kat. 1, H318
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
C
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280: Schutzhandschuhe, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Weitere Informationen
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Produkt definition
Undeceth-7, CAS-Nr. 127036-24-2 Undeceth-5, CAS-Nr. 127036-24-2
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kat. 1, H318 (EG) Nr. 1272/2008 Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.