Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-617-8/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0,1-0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-09
Produktidentifikator
Sekundenkleber
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rhiag Group Ltd
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335-Kann die Atemwege reizen. Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H319-Verursacht schwere Augenreizung. H335-Kann die Atemwege reizen. H315-Verursacht Hautreizungen. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P280-Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P405-Unter Verschluss aufbewahren. P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen. EUH202-Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH208-Enthält 1,4-Dihydroxybenzol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ethyl-2-cyanacrylat
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).