Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-24
Produktidentifikator
Pro-Line PTFE-Pulverspray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gleit- und Schmiermittelspray Trennhilfsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rhiag Group Ltd
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H304, H315, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Aquatic Chronic 3 H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Aerosol 1 H222-Extrem entzündbares Aerosol. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aerosol 1 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H315-Verursacht Hautreizungen. H412-Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H222-Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211- Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280-Schutzhandschuhe tragen. P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313-Bei Hautreizung Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).