Kalkst.mehl 0/90µ lo

Rheinkalk GmbH

Überarbeitet am : 2013-09-12

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-279-6

Name der Chemikalie

Calcium carbonate

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-09-12

Produktidentifikator

Kalkst.mehl 0/90µ lo

1.3 Synonyme:

Kalkstein, Marmor, Calcit, Aragonit, Kreide

CAS-Nr.

1317-65-3

REACH-Registrierungsnummer

Dieser

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Die Verwendungen sind nachfolgend allgemein beschrieben

NOTRUFNUMMERN:

(Firma

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Rheinkalk GmbH

E-Mail-Addresse

msds@rheinkalk.de

GHS-Informationen

Signalwort

Kein

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.1.2 Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Dieser Stoff ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft. 2.1.3 Weitere Information: Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenpiktogramme

Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Signalwort

Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Gefahrenhinweise

Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Dieser Stoff ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft.

Sicherheitshinweise

Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2.2 Nach der Richtlinie 67/548/EWG mit Nachträgen.

R-Sätze

Nicht-gefährlicher Stoff.

S-Sätze

Nicht-gefährlicher Stoff.

2.3 Sonstige Gefahren

Beim Umgang mit Kalkstein (Zerkleinerung, Transport) kann mineralischer Staub entstehen. Es gelten die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der BGI 5047 „Mineralischer Staub“.

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