Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-09-12
Produktidentifikator
Kalkst.mehl 0/90µ lo
1.3 Synonyme:
Kalkstein, Marmor, Calcit, Aragonit, Kreide
CAS-Nr.
1317-65-3
REACH-Registrierungsnummer
Dieser
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Die Verwendungen sind nachfolgend allgemein beschrieben
NOTRUFNUMMERN:
(Firma
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rheinkalk GmbH
E-Mail-Addresse
msds@rheinkalk.de
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.1.2 Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Dieser Stoff ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft. 2.1.3 Weitere Information: Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Signalwort
Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Gefahrenhinweise
Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Dieser Stoff ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft.
Sicherheitshinweise
Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2.2 Nach der Richtlinie 67/548/EWG mit Nachträgen.
R-Sätze
Nicht-gefährlicher Stoff.
S-Sätze
Nicht-gefährlicher Stoff.
2.3 Sonstige Gefahren
Beim Umgang mit Kalkstein (Zerkleinerung, Transport) kann mineralischer Staub entstehen. Es gelten die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der BGI 5047 „Mineralischer Staub“.