Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
25-50%
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
10-20%
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
5-10%
Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2012-11-26
Produktidentifikator
Dichtkleber T (Komp.B)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)2324 9046-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
REUSS-SEIFERT GmbH
E-Mail-Addresse
info@reuss-seifert.de, christian.backhaus@reuss-seifert.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekenn-zeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethyl-cyclohexylamin Trimethylhexan-1,6-diamin
R-Sätze
34 Verursacht Verätzungen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kennzeichnung von Quarz erfolgt nur wenn Staub entsteht, z.B. im Steinbruch, beim Schleifen und Schütten von Quarz ! Nicht betroffen sind "feuchte Zubereitungen" wie Farben, Lacke, Pasten und Klebstoffe
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS07 Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.