Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-03-02
Produktidentifikator
Beton-Estrich
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 361.730 730
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Rethmisch GmbH
E-Mail-Addresse
info@rethmisch.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement Grau
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen.
2.3 Sonstige Gefahren
Nach Einatmen von Staub kann es zu Reizungen der Atemwege kommen Besondere Gefahren für den Menschen (RSh) Besondere
Umweltgefahren
(RSe) Bei der Reaktion von Zement mit Wasser entsteht eine stark alkalische Lösung. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Gesundheitsschäden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. STOT SE 3 (H335) Massenanteil (Gew.%): Calciumdihydroxid, Weißkalkhydrat + Portlandzement <20% 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Portlandzement Grau Signalwort: Gefahr Piktogramme: Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. 2.3. Sonstige Gefahren Nach Einatmen von Staub kann es zu Reizungen der Atemwege kommen. Besondere Gefahren für den Menschen (RSh): Besondere Gefahren für die Umwelt (RSe): Bei der Reaktion von Zement mit Wasser entsteht eine stark alkalische Lösung. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Gesundheitsschäden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Gemisch aus Zement nach DIN EN 197-1, Kalkhydrat nach DIN EN 459-1, Gesteinskörnungen und ungefährlichen Zusätzen. Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Stoffname Anteil EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) 65997-15-1 Portlandzement Grau 10 - < 20 % 266-043-4 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, Skin Sens. 1B, STOT SE 3; H315 H318 H317 H335 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE CAS-Nr. EG-Nr. Stoffname Anteil Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE 65997-15-1 266-043-4 Portlandzement Grau 10 - < 20 % inhalativ: LC50 = >6,04 mg/l (Stäube oder Nebel); dermal: LD50 = >2000 mg/kg Weitere Angaben Der Portlandzement enthält weniger als 0,0002% an löslichem Chrom VI gemäß REACH Anh.XVII Nr.47 Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Der Kontakt mit feuchtem Mörtel ist zu vermeiden. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Staubquelle entfernen, Für Frischluft sorgen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Augenkontakt mit dem trockenen oder feuchten Produkt kann möglicherweise bleibende Schäden verursachen. Das Produkt kann auch in trockenem Zustand durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf feuchte Haut (infolge von Schwitzen oder Luftfeuchte) haben. Der Kontakt mit feuchter Haut kann Hautreizungen, Dermatitis oder andere ernste Hautschäden hervorrufen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Wird ein Arzt aufgesucht, soll nach Möglichkeit dieses Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Das Gemisch ist weder im Lieferzustand noch im angemischten Zustand brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine Angaben verfügbar. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zusätzliche Hinweise Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Allgemeine Hinweise Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Nicht für Notfälle geschultes Personal Schutzvorschriften beachten (siehe Abschnitt 7 und 8) Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Weitere Angaben Verschüttetes Material ggf. mit Plane gegen Verwehungen schützen, trocken aufnehmen und wenn möglich verwenden. Bei diesen Arbeiten Windrichtung beachten und Fallhöhe beim Umschichten (z. B. mit Schaufeln) gering halten. Zur Reinigung mindestens Industriesauger/-entstauber der Staubklasse M (DIN EN 60335-2-69) verwenden. Nicht trocken kehren. Niemals Druckluft zur Reinigung verwenden. Kommt es bei einer trockenen Reinigung zur Staubentwicklung, ist unbedingt persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Einatmen von entstehendem Staub und Hautkontakt vermeiden. Angerührten Mörtel wenn möglich erhärten lassen und gemäß Abschnitt 13 entsorgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Staub nicht einatmen. Bei Sackware und Verwendung offener Mischbehälter erst Wasser einfüllen, dann das trockene Produkt vorsichtig einlaufen lassen. Fallhöhe gering halten. Rührer langsam anlaufen lassen. Leersäcke nicht, bzw. nur in einem Übersack, zusammendrücken. Kontakt mit den Augen und der Haut durch persönliche Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 8 vermeiden. Ausreichende Belüftung sicherstellen, ggf. Atemschutz nach Abschnitt 8 verwenden. Bei der Verarbeitung nicht im frischen Produkt knien. Bei maschineller Verarbeitung (z.B. mit Putzmaschine oder Durchlaufmischer) kann die Staubentwicklung durch vorsichtiges Auflegen, Öffnen und Leeren der Säcke sowie die Verwendung einer besonderen Zusatzausrüstung vermindert werden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Das Produkt ist nicht: Brennbar Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung ist sofort zu wechseln. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Weitere Angaben zur Handhabung Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Zusammenlagerungshinweise Zu vermeidende Substanzen, siehe Abschnitt 10. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Trocken lagern. Zutritt von Wasser und Feuchtigkeit vermeiden. Stets im Originalgebinde aufbewahren. Bei nicht sachgemäßer Lagerung (Feuchtezutritt) oder Überschreitung der maximalen Lagerungsdauer kann die Wirkung eines ggf. enthaltenen Chromatreduzierers nachlassen. Lagerstabilität Bemerkung: Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 12 Monate ab Herstelldatum chromatarm. Lagerklasse nach TRGS 510: 13 (Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) 7.3. Spezifische Endanwendungen Putzmörtel Branchenlösung: Dieses Produkt ist dem GISCODE ZP 1 (Zementhaltige Produkte, chromatarm) zugeordnet (siehe Abschnitt 15). Weitergehende Informationen zum sicheren Umgang, zu Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können dem GISCODE ZP 1 entnommen werden. Er steht als Teil des Gefahrstoff-Informationssystems der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unter www.gisbau.de zur Verfügung. Weitere Hinweise zur sicheren Verarbeitung enthält die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 7 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV). Eine Gefährdungsbeurteilung kann vom Hersteller zusätzlich zu diesem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden. GISCODE/Produkt-Code: ZP1 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art - Allgemeiner Staubgrenzwert, alveolengängige 1,25 A Fraktion - Allgemeiner Staubgrenzwert, einatembare 10 E 2(II)