Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-550-1/108-10-1
Name der Chemikalie
4-methylpentan-2-one; isobutyl methyl ketone (MIBK)
Konzentration
60<=x<65
Allgemeine Information
Version
36
Überarbeitet am
2018-06-29
Produktidentifikator
PU THINNER FOR HIGH GLOSS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PUR-Verdünnung
NOTRUFNUMMERN:
86-10-69500091
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RENNER ITALIA S.p.A
E-Mail-Addresse
sds@renneritalia.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H318, H332, H335, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG)
Gefahrenkategorien
3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 3
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrkennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt /anrufen. P370+P378 Bei Feuer: Kohlendioxid, Schaum, Puder und Wasserstrahl zum löschen einsetzen
Enthält
CYCLOHEXANON METHYLISOBUTYLKETON 2-METHOXY-1-METHYLETHYLACETAT
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%.