Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-04
Produktidentifikator
010 Renia - QuickSohl, lederfarben
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe, Dichtungsstoffe Rollen oder Pinseln von Klebstoffen und anderen Beschichtungen Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49-221-630799-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Renia Gesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
info@renia.com, labor@renia.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton; 2-Propanon; Propanon Ethylacetat n-Butylacetat
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P235 Kühl halten. P370+P378 Bei Brand: ... zum Löschen verwenden. P501 Inhalt/Behälter Abfallwirtschaft zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.