Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-500-4/141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
50-80%
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-11-30
Produktidentifikator
enthalten in
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Einkomponentenlack
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Renfert GmbH
E-Mail-Addresse
info@renfert.com, silke.andris@renfert.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylacetat
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.