SCHNELLZEMENT

Remmers GmbH

Überarbeitet am : 2015-09-21

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

1305-78-8

Name der Chemikalie

Calcium oxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-137-3

Name der Chemikalie

Calcium hydroxide

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-09-21

Produktidentifikator

SCHNELLZEMENT

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Schnellzement

NOTRUFNUMMERN:

Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Remmers GmbH

E-Mail-Addresse

ehs@remmers.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. * Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.

Klassifizierungs-System

Reizende Eigenschaften treten nur nach Feuchtigkeits- oder Wasserzutritt auf (alkalische Reaktion). Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Zement Flue dust, portland cement Calciumhydroxid Calciumoxid

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

2.3 Sonstige Gefahren

Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG Der Ausschuß für Gefahrstoffe hat Quarz und Cristobalit (alveolengängige Fraktion) als krebserzeugend K1 nach den Kriterien des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG bewertet. Längeres und/oder starkes Einatmen von alveolengängigem Quarzfeinstaub kann zu Silikose führen.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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