Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
≥10-<20%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-16
Produktidentifikator
KSE Filler B (KSE FÜLLSTOFF B)
CAS-Nr.
14808-60-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Füllstoff
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H372
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT RE 1 H372 Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quarzmehl
Gefahrenhinweise
H372 Schädigt die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Quarz (einschließlich Cristobalit und Tridymit) ist beim Menschen als silikoseerzeugender Stoff bekannt. Hierfür wird ein Luftgrenzwert von 0,15 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) angegeben. Neben diesem Luftgrenzwert ist generell der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten. Die Wirkung von Quarzstaub (einschließlich Cristobalit, Tridymit) ist ein Langzeiteffekt und hängt maßgeblich von der Staubdosis ab, die durch die über einen längeren Zeitraum einwirkende mittlere Staubkonzentration (alveolengängige Fraktion) bestimmt wird.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *