Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
≥1-<2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-07
Produktidentifikator
FUGENSCHMAL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement Titan(IV)-oxid
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/ internationalen Vorschriften zuführen.
Weitere Informationen
EUH212 Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG Quarz (einschließlich Cristobalit und Tridymit) ist beim Menschen als silikoseerzeugender Stoff bekannt. Hierfür wird ein Luftgrenzwert von 0,15 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) angegeben. Neben diesem Luftgrenzwert ist generell der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten. Die Wirkung von Quarzstaub (einschließlich Cristobalit, Tridymit) ist ein Langzeiteffekt und hängt maßgeblich von der Staubdosis ab, die durch die über einen längeren Zeitraum einwirkende mittlere Staubkonzentration (alveolengängige Fraktion) bestimmt wird.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *