Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-545-4/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
20-40%
EC/CAS
215-691-6/1344-28-1
Name der Chemikalie
aluminium oxide
Konzentration
1-2,5%
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
1-2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-10-21
Produktidentifikator
Historic Spritzbewurf
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fertigmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Gefahrenhinweise
Reizend" trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits- oder Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion). H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement Calciumhydroxid
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG Der Ausschuß für Gefahrstoffe hat Quarz und Cristobalit (alveolengängige Fraktion) als krebserzeugend K1 nach den Kriterien des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG bewertet. Längeres und/oder starkes Einatmen von alveolengängigem Quarzfeinstaub kann zu Silikose führen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *