Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-14
Produktidentifikator
Verbundmörtel S
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fertigmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG Quarz (einschließlich Cristobalit und Tridymit) ist beim Menschen als silikoseerzeugender Stoff bekannt. Hierfür wird ein Luftgrenzwert von 0,15 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) angegeben. Neben diesem Luftgrenzwert ist generell der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten. Die Wirkung von Quarzstaub (einschließlich Cristobalit, Tridymit) ist ein Langzeiteffekt und hängt maßgeblich von der Staubdosis ab, die durch die über einen längeren Zeitraum einwirkende mittlere Staubkonzentration (alveolengängige Fraktion) bestimmt wird.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *