Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-16
Produktidentifikator
VERBUNDMÖRTEL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fertigmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Reizende Eigenschaften treten nur nach Feuchtigkeits- oder Wasserzutritt auf (alkalische Reaktion). Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *