Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-03-19
Produktidentifikator
PFLASTERFUGENMÖRTEL M
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fugenmörtel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline 0551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Ausschuß für Gefahrstoffe hat Quarz und Cristobalit (alveolengängige Fraktion) als krebserzeugend K1 nach den Kriterien des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG bewertet. Längeres und/oder starkes Einatmen von alveolengängigem Quarzfeinstaub kann zu Silikose führen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *