Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
918-668-5/85-44-9
Name der Chemikalie
Phthalic anhydride
Konzentration
≤0,5% ≤0,5%
EC/CAS
201-607-5/98-54-4
Name der Chemikalie
4-tert-Butylphenol (2018/1480)
Konzentration
≤0,5%
EC/CAS
202-679-0
Name der Chemikalie
4-tert-Butylphenol (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-18
Produktidentifikator
LANGZEIT-LASUR UV
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Holzbehandlungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline: +49(0)551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise entfällt
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH208 Enthält Phthalsäureanhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dies ist ein naturölhaltiges Produkt! VORSICHT, Selbstentzündungsgefahr durch den Gehalt an trocknenden Ölen. Mit diesem Produkt verunreinigte Putzlappen, Pinsel etc. sofort nach Gebrauch in Wasser tränken, ausgebreitet im Freien oder an brandgeschützter Stelle trocknen lassen und getrennt entsorgen. Nicht an Spritzständen verarbeiten, an denen auch NC- und/oder 2 Komp.-Lacke verarbeitet werden, weil eine Gefahr der sofortigen oder zeitverzögerten Selbstentzündung besteht!
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *