Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-859-9
Name der Chemikalie
Benzyl alcohol (38)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-11-19
Produktidentifikator
Epoxy PH Color, Komp. B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EU-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
m-Phenylenbis(methylamin) Isophoron diamin Benzylalkohol
R-Sätze
20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. 34 Verursacht Verätzungen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *