Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-634-3
Name der Chemikalie
Oxalic acid, its esters and alkaline salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-17
Produktidentifikator
ALBAZON BLEICHMITTEL FÜR EICHE
CAS-Nr.
6153-56-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotrufzentrale 24h Hotline 0551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik GmbH
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Verursacht schwere Verätzungen. C ; R 35 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Skin Corr. 1A ; H314
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts C ; Ätzend
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264.1 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
K e i n e.