Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-03-04
Produktidentifikator
Bauschlämme
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dichtschlämme
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord - 24h Hotline 0551 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Remmers Baustofftechnik
E-Mail-Addresse
ehs@remmers.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Gefahrenhinweise
Reizend" trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits- oder Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion). Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement Flue dust, Portlandzementklinkerherstellung
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Chromatarm nach Richtlinie 2003/53/EG Quarz (einschließlich Cristobalit und Tridymit) ist beim Menschen als silikoseerzeugender Stoff bekannt. Hierfür wird ein Luftgrenzwert von 0,15 mg/m3 (alveolengängige Fraktion) angegeben. Neben diesem Luftgrenzwert ist generell der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten. Die Wirkung von Quarzstaub (einschließlich Cristobalit, Tridymit) ist ein Langzeiteffekt und hängt maßgeblich von der Staubdosis ab, die durch die über einen längeren Zeitraum einwirkende mittlere Staubkonzentration (alveolengängige Fraktion) bestimmt wird.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *