Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-42-5
Name der Chemikalie
Styrene ( Vinyl benzene )
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-851-5
Name der Chemikalie
Styrol (605/2014)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-27
Produktidentifikator
Polyester/Vinylester/Gjutpolyester
1.2 Chemische Bezeichnung:
Polyesterharz
CAS-Nr.
100-42-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
(Niedrige Styrol-Emissionen) Polyesterharz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Herstellername
Reichhold AS
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Reichhold AS
E-Mail-Addresse
prodsafety@reichhold.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H319, H332, H335, H361d, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
__________________________________________________________________________________________
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität - Einatmen (Dämpfe) Kategorie 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 Schwere Augenschädigung /-reizung Kategorie 2 Reproduktionstoxizität Kategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 Entzündbarer flüssiger Stoff Kategorie 3
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
GEFAHR
Enthält
Styrol
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen H335 - Kann die Atemwege reizen H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen H372 - Schädigt die Anhörung bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar 55.3 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen unbekannter akuter Toxizität. 55.7% des Gemischs besteht aus Bestandteilen mit unbekannter Gewässergefährdung.
Sicherheitshinweise
Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008 P210 - Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen P260 - Nebel, Dämpfe, Spray nicht einatmen P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P370 + P378 - Bei Brand: Zum Löschen trockenen Sand, Trockenlöschpulver oder alkoholbeständigen Schaum verwenden
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.