Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
105-87-3
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-,1-acetate, (2E)- (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-341-5
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-,1-acetate, (2E)- (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-06-24
Produktidentifikator
AIRLINE LUFTERFRISCHER APFEL 150 g
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lufterfrischer für den Räum für den Hausgebrauch
Hersteller / Lieferant
RE.LE.VI. S.p.A.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RE.LE.VI. S.p.A.
E-Mail-Addresse
info@relevi.it, sds@relevi.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der Richtlinien 67/548/EG, 99/45/EG und nachfolgender Änderungen: Eigenschaften / Symbole: Keine. Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG: Achtung, Eye Irrit. 2, Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonderbestimmungen
Keine
Enthält
geranyl acetate: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Benzisothiazolinone: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Nicht schlucken.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
vPvB
Keine
PBT
Keine