Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
< 0.05 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-05-09
Produktidentifikator
AIR LINE - LUFTERFRISCHER DUFTGEL OCEAN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lufterfrischer für den Räum für den Hausgebrauch Nicht empfohlene Verwendungen Verwenden Sie das Produkt nicht anders als vom Lieferanten angegeben
Hersteller / Lieferant
RE.LE.VI. S.p.A.
NOTRUFNUMMERN:
+39 0376 780632
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RE.LE.VI. S.p.A.
E-Mail-Addresse
info@relevi.it, sds@relevi.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonderbestimmungen
EUH208 Enthält 4-tert-butylcyclohexyl acetate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Keine PBT-, vPvB-Stoffe oder endokrine Disruptoren in Konzentrationen >= 0.1 %
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der EG Verordnung 1272/2008 (CLP): Achtung, Eye Irrit. 2, Verursacht schwere Augenreizung. Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen: Keine weiteren Risiken