Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-06
Produktidentifikator
RAW Fließbettmörtel
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für die Bauchemie
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
RAW A/S
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, 2 Schwere Augenschädigung/-reizung, 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- ge Exposition, 3
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuzie- hen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärzt- liche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.