RAPID-FLOOR Compound CAF-FM

RAPID-FLOOR Estrichtechnologie GmbH

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 2
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

92704-41-1

Name der Chemikalie

kaolin, calcined

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Produktidentifikator

RAPID-FLOOR Compound CAF-FM

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Zusatzmittel, Estrichbeschleuniger für Calciumsulfatfließestriche

NOTRUFNUMMERN:

+49 30-19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004 M008 M009 M010 M011 M026 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

RAPID-FLOOR Estrichtechnologie GmbH

E-Mail-Addresse

info@rapid-floor.de

GHS-Informationen

Signalwort

Warnung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H335

May cause respiratory irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Die Stoffe im Gemisch sind nicht nach GHS/CLP-Verordnung / EG- Richtlinien kennzeichnungspflichtig.

Gefahrenhinweise

H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen. H335 Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise

P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch ... nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: +P351 Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. +P338 Evtl. vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. + P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: +P353 Haut mit Wasser abwaschen (oder duschen). +P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301 BEI VERSCHLUCKEN: +P330 Mund ausspülen. +P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304 BEI EINATMEN: Keine spezifischen Maßnahmen erforderlich.

2.3 Sonstige Gefahren

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT- / vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Das Produkt ist zementhaltig (chromatarm) und reagiert mit Wasser alkalisch, deshalb Haut und Augen schützen

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2 Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Die Stoffe im Gemisch sind nicht nach GHS/CLP-Verordnung / EG- Richtlinien kennzeichnungspflichtig. Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen. H335 Kann die Atemwege reizen. Sicherheitshinweise: P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch ... nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: +P351 Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. +P338 Evtl. vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. + P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: +P353 Haut mit Wasser abwaschen (oder duschen). +P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301 BEI VERSCHLUCKEN: +P330 Mund ausspülen. +P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304 BEI EINATMEN: Keine spezifischen Maßnahmen erforderlich. 2.3 Sonstige Gefahren Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT- / vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Das Produkt ist zementhaltig (chromatarm) und reagiert mit Wasser alkalisch, deshalb Haut und Augen schützen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht zutreffend, da es sich bei dem Produkt um ein Gemisch handelt. 3.1 Gemische Pulvergemisch auf Basis von Zement und Zusatzstoffen. Bezeichnung der Inhaltsstoffe: Portlandzement-Klinker: CAS-Nr. 65997-15-1, chromatarm (TRGS 613) Calzinierte Tonerde: CAS-Nr. 92704-41-1 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Weitere Angaben Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Nach Einatmen Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiterspülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Das Gemisch ist nicht brennbar. Löschmittel und Brandbekämpfungsmaßnahmen sind auf die Art des Umgebungsbrandes abzustimmen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Gemisch ist weder brennbar, noch explosiv und auch nicht brandfördernd bei anderen Materialien.. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzkleidung tragen (siehe Abschnitt 8). Hinweise zum sicheren Umgang gemäß Abschnitt 7 beachten. Ein Notfallplan ist nicht erforderlich. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation, ins Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und gemäß Abschnitt 13 entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7; Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8; Entsorgung; siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang Empfehlungen in Abschnitt 8 folgen. Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nicht zutreffend. Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung Nicht kehren. Zur Reinigung möglichst trockene Verfahren verwenden, die keine Staubbildung verursachen. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. In staubiger Atmosphäre Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen. Schutz- Handschuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und ggf. duschen, um Anhaftungen zu entfernen. Kontaminierte Kleidung vor erneuter Nutzung reinigen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Entsprechend der Wassergefährdungsklasse (siehe WGK Ziffer 12) sind die länderspezifischen Vorschriften zur Lagerung wasser- gefährdender Stoffe zu beachten. Das Produkt ist unbegrenzt lagerfähig, wenn es in der Original-Verpackung und trocken gelagert wird. 7.3. Spezifische Endanwendungen Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich. Die Hinweise gemäß Produkt-Datenblatt des Herstellers sind zu beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Keine spezifisch zu überwachenden Parameter. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Maßnahmen zur Vermeidung von Hautkontakt nach Stand der Technik. Individuelle Schutzmaßnahmen Allgemein Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und ggf. duschen, um Anhaftungen zu entfernen. Berührung mit den Augen oder der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung vor erneuter Nutzung reinigen. Augen-/Gesichtsschutz Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille gemäß DIN EN 166 verwenden. Hautschutz Allgemeine Informationen zum Hautschutz finden sich in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR/GUV-R 195. Wasserdichte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Lederhandschuhe sind aufgrund ihrer Wasserdurch- lässigkeit nicht geeignet, da sie chromathaltige Verbindungen freisetzen können. Beim Verarbeiten sind keine Chemikalien- handschuhe (Kat. III) erforderlich. Untersuchungen haben ergeben, dass nitritgetränkte Baumwollhandschuhe (Schichtdicke ca. 0,15 mm) über einen Zeitraum von 480 Minuten ausreichend Schutz bieten. Durchfeuchtete Handschuhe wechseln. Hand- schuhe zum Wechseln bereithalten. Geeignete langärmelige Schutzkleidung und dichtes Schuhwerk tragen. Empfehlung: Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345, lange Hose und langärmeliges Arbeitshemd. Bei Misch- und Rührarbeiten zusätzlich Gummischürze und Schutzstiefel nach EN 14605. Hautschutzplan beachten. Insbesondere nach dem Arbeiten Hautpflegemittel verwenden. Atemschutz Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Begrenzung und Überwachung der Exposition Luft: Einhaltung der Staubemissionsgrenzwerte nach der Technischen Anleitung Luft. Wasser: Das Gemisch nicht unbeabsichtigt in größeren Mengen ins Grundwasser oder Abwassersystem gelangen lassen. Durch Exposition ist ein Anstieg des ph-Werts möglich. Bei einem ph-Wert über neun können ökotoxikologische Effekte auftreten. Das in das Abwassersystem oder in das Oberflächenwasser geleitete oder abfließende Wasser darf daher nicht zu einem entsprechenden ph-Wert führen. Abwasser- und Grundwasserverordnung sind zu beachten. Boden Einhaltung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Pulverförmig Farbe: Rot Geruch: Neutral ph-Wert: In Verbindung mit Wasser > 12. Schmelzpunkt: > 1.250 °C Siedepunkt: Nicht zutreffend, da unter normalen Bedingungen der Schmelzpunkt > 1.250 °C. Flammpunkt: Nicht zutreffend, da keine Flüssigkeit. Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht zutreffend, da keine Flüssigkeit. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht zutreffend, da Material pulverförmig und nicht brennbar. Obere / untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen: Nicht zutreffend, da nicht gasförmig. Dampfdruck: Nicht zutreffend, da Schmelzpunkt > 1.250 °C. Dampfdichte Nicht zutreffend, da Schmelzpunkt > 1.250 °C. Schüttdichte: ca. 551 kg/m³ Löslichkeit im Wasser: Gering, ca. 1,5 g/l Lösemittelgehalt Nein Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser Es liegen keine Informationen vor. Selbstentzündungstemperatur: Nicht zutreffend (nicht pyrophor, keine organo-metallische, organo-halbmetallische oder organo-phosphane Bindungen und keine anderen pyrophonen Bestandteile). Zersetzungstemperatur Nicht zutreffend, da keine anorganischen Peroxide enthalten sind. Viskosität. Nicht zutreffend, da keine Flüssigkeit. Explosive Eigenschaften Nicht explosiv und nicht pyrotechnisch. Oxidierende Eigenschaften: Nicht zutreffend, da kein brandfördernden Eigenschaften. 9.2 Sonstige Angaben Nicht zutreffend. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Bei bestimmungsmäßiger Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2 Chemische Stabilität Das Gemisch ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Feuchtigkeit während der Lagerung kann zu Klumpenbildung und Verlust der Produktivität führen. 10.5 Unverträgliche Materialien Säuren, Ammoniumsalze, Aluminium oder andere unedle Metalle. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Haut- und Schleimhautreizungen. Längerer Hautkontakt von Wasser-Zementgemischen führt infolge der Alkalität Zu einem Fettentzug. Zur Verhinderung von Hautreizungen ist die Verwendung geeigneter Schutzkleidung zu empfehlen. Sensibilisierende Wirkungen Vereinzelt können sich nach Kontakt mit Wasser-Zementgemischen Hautekzeme bilden. Diese werden entweder durch den ph-Wert (reizende Kontaktdermatitis) oder durch immunologische Reaktionen mit wasserlöslichem Chrom ausgelöst (allergische Kontaktdermatitis). ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Es gibt keine Anzeichen für die Sensibilisierung der Atemwege. Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die vorliegenden Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Das Produkt gilt als nicht gefährlich für die Umwelt. Die Freisetzung größerer Mengen in das Wasser kann jedoch zu einer ph-Wert-Erhöhung führen und damit unter besonderen Umständen toxisch auf aquatisches Leben sein. Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend) 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Nicht zutreffend, da das Produkt mineralisch ist. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Nicht zutreffend, da das Produkt mineralisch ist. 12.4 Mobilität im Boden Nicht zutreffend, da das Produkt mineralisch ist. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Nicht zutreffend, da das Produkt mineralisch ist. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Nicht zutreffend, da das Produkt mineralisch ist. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/das Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel – ausgehärtete Produktreste 170101 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub aus verunreinigten Standorten / Beton 101314 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Gips und Erzeugnissen aus diesen / Betonabfälle und Betonschlämme Abfallschlüssel – nicht ausgehärtete Produktreste 101311 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Gips und Erzeugnissen aus diesen / Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme von denjenigen, die unter 101309 und 101310 fallen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Das Produkt untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR / RID). Es ist daher keine Gefahrgut- Klassifizierung notwendig. 14.1 UN-Nummer Nicht zutreffend. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht zutreffend. 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht zutreffend. 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht zutreffend. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Das Produkt ist ein Gemisch und fällt daher nicht unter die Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH). Nationale Vorschriften Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): 613 (chromatarme Zemente und chromatarme zementhaltige Zubereitungen) Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht erforderlich, da es sich um ein Gemisch handelt. Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt, da das Produkt gemäß der EG-Verordnung 1907/2006 von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Hinweise auf Änderungen Gegenüber der Vorgängerversion wurden sämtliche Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts ergänzt und aktualisiert. Abkürzungen und Akronyme ADR / RID: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association CAS: Chemical Abstracts Service GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals CLP: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures PBT: Persistent, bio-accumulative and toxic vPvB: Very persistent an very bio-accumulative REACH: Registration Evaluation and Authorisation of Chemicals ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wortlaut der H- und P-Sätze (Nummer und Volltext) H317: Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.. H335: Kann die Atemwege reizen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch … nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz / Gehörschutz tragen. P301: BEI VERSCHLUCKEN: P302:: BEI BERHRUNG MIT DER HAUT P304: BEI EINATMEN: P305: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330: Mund ausspülen. P338: Evtl. vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P351: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. P353: Haut mit Wasser abwaschen (oder duschen). Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beziehen sich auf das Produkt im Auslieferungszustand und entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollten Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt gennannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Dieses Sicherheitsdatenblatt ersetzt nicht unser technisches Datenblatt. Bestehende Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Sicherheitsdatenblatt nicht genannt werden, sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Rev.-Nr. 1,0 – ersetzt die Vorgängerversion (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils aus dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Merkblatt zur Austrocknung von Calciumsulfat(fließ)estrichen mit RAPID-FLOOR® Estrichbeschleunigern Dieses Merkblatt soll den Verantwortlichen bei der Planung, Bauleitung und Ausführung unterstützen. Es basiert auf langjährigen Praxiserfahrungen. Das Erreichen der Belegreife von beschleunigten Calciumsulfat(fließ)estrichen hängt grundsätzlich von den Trocknungsbedingungen an der Baustelle ab. Allgemeines Eine Erhöhung der Estrichdicke führt zu einer überproportionalen Erhöhung der Austrocknungszeiten. Bei doppelter Estrichdicke beträgt die Trocknungszeit bei gleichen äußeren Bedingungen etwas das Drei- bis Vierfache. Zusätzliches Einbringen von Feuchtigkeit durch bspw. nachträgliche Putzarbeiten behindern die Austrocknung. Der Estrich darf bis zum Erreichen der Belegreife nicht abgedeckt oder mit Baumaterial zugestellt werden. Bei Materiallagerungen sind bspw. Lagerhölzer mit mindestens 8 cm Höhe einzusetzen. Es dürfen keine Heizkörper mit offener Flamme genutzt werden, da diese bei der Verbrennung von Gas oder Öl zusätzliche Feuchtigkeit in den Bau tragen. Abgehängte Fassaden behindern den notwendigen Luftaustausch. Bei in der Nacht stark abfallenden Temperaturen (Taupunktunterschreitung) müssen die Fenster zur Vermeidung von Kondenswasserbildung geschlossen gehalten und erst wieder am Morgen geöffnet werden. Der Estrich ist vor Frost zu schützen. Lüften Die ersten 24 Stunden nach dem Einbau ist der Estrich vor Zugluft zu schützen. Anschließend ist für eine sehr gute Luftbewegung und Durchlüftung der Räumlichkeiten zu sorgen, um die kapillare Trocknung des Estrichs (die bei Fließestrichen verstärkt innerhalb der ersten 10 Tage stattfindet) zu unterstützen. Nur so kann direkt über der Estrichoberfläche die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft ständig ausgetauscht werden. Ein „Auf-Kipp-Stellen“ der Fenster ist nicht ausreichend. Die Fenster müssen komplett geöffnet werden, nur so kann eine ausreichende Luftbewegung gewährleistet werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Niederschlagswasser durch die geöffneten Fenster und Türen in den Estrich eindringen kann. Bei Frost, hoher Luftfeuchtigkeit und lang anhaltendem regnerischen Wetter sollte die Trocknung durch Heizen der Räume in Kombination mit Stoßbelüftung (5 x 10 Minuten öffnen, ansonsten Fenster geschlossen halten) erfolgen. Heizestriche Die Fußbodenheizung sollte bereits während des Estricheinbaus mit 25º C Vorlauftemperatur in Betrieb sein. Die Fußbodenheizung kann und sollte nach Beendigung des Funktionsheizens weiter in Betrieb bleiben, um die weitere Estrichtrocknung zu unterstützen. Dies gilt insbesondere bei erhöhten Estrichdicken. Merkblatt zur Austrocknung von Calciumsulfat(fließ)estrichen mit RAPID-FLOOR® Estrichbeschleunigern Ein Tag vor der CM-Messung ist die Fußbodenheizung abzustellen. Eine CM-Messung bei einem aufgeheizten Estrich darf nicht durchgeführt werden. Grundlage für die Messung ist das Messprotokoll des jeweilig eingesetzten RAPID-FLOOR® Estrichbeschleunigers. Ein Aufheizen des Estrichs vor Verlegung des Oberbodens ist zwingend erforderlich, selbst wenn der Estrich bereits seine Belegreife erreicht haben sollte. Grundlage hierfür ist das Messprotokoll des jeweiligen RAPID-FLOOR® Estrichbeschleunigers. Luftentfeuchter Für die Bautrocknung werden überwiegend Kondensationstrockner eingesetzt, die konstant trockene Luft mit ca. 35 % relativer Luftfeuchtigkeit erzeugen. Der optimale Temperaturbereich liegt hier bei 12º bis 30º C. Bei niedrigeren Temperaturen ist zusätzlich zu heizen. Fenster und Türen müssen während der Trocknungszeit stets geschlossen gehalten werden. Eine zusätzliche Luftbewegung kann durch das Aufstellen von Ventilatoren erzeugt werden. Anfallendes Kondenswasser ist regelmäßig abzuführen. Während der Trocknungszeit müssen Trocknungsgeräte mindestens ein Mal umgestellt werden. Größe und Anzahl der einzusetzenden Kondensationstrockner hängen vom Raumvolumen und der vorhandenen Baufeuchtigkeit ab. Ein wichtiger Hinweis Estriche trocknen entgegen vieler Meinungen im Winter allgemein besser als in den Sommermonaten, wenn für eine ausreichende Beheizung im Bau gesorgt und ein regelmäßiger Luftaustausch gewährleistet wird. Kühle, winterliche Außenluft kann bei Erwärmung mehr Feuchtigkeit aufnehmen als eine bereits warme, mit hoher Luftfeuchtigkeit versehende Außenluft im Sommer. eco-INSTITUT, Schanzenstr. 6-20, D-51063 Köln RAPID-FLOOR Estrichtechnologie GmbH Liebigstraße 2 45663 Recklinghausen Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, basierend auf dem Prüfbericht 57320-A002-AgBB-L vom 13.06.2022, erfüllt das Produkt RAPID-FLOOR Compound CA, hergestellt von RAPID-FLOOR Estrichtechnologie GmbH, die Anforderungen: - AgBB-Schema / Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (Stand: 2021) Weitere Artikelbezeichnung laut Auftraggeber: RAPID-FLOOR Compound CAF-FM Mit freundlichen Grüßen Köln / Cologne, 19.07.2022 eco-INSTITUT Germany GmbH Arne Herzog (Projektleiter)

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.