GASÖLRAFFINAT

Raffinerie Litvínov

Überarbeitet am : 2017-04-06

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GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 4

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-04-06

Produktidentifikator

GASÖLRAFFINAT

Produktidentifikator

GASÖLRAFFINAT

A. Handelsname:

Gasölraffinat

1.3 Synonyme:

POR; Gas oil 005, GO-005

REACH-Registrierungsnummer

01-2119484664-27-0113

NOTRUFNUMMERN:

+420 476 709 826, 420224919293, 420224915402

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

T013 GHS02 GHS07 GHS08 GHS09

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Raffinerie Litvínov

E-Mail-Addresse

unipetrolrpa@unipetrol.cz, milan.podhora@unipetrol.cz

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H304, H315, H332, H351, H373, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

Enthält

(% V/V) CAS-Nummer EG-Nummer Reg.-Nummer Kraftstoffe, Motorkraftstoff Gasöl – nicht spezifiziert > 99 68334-30-5 269-822-7 01-2119484664-27-0113 3.2 Gemische Es handelt sich um kein Stoffgemisch. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1.1 Allgemeine Hinweise Beim Umgang ist es unerlässlich, alle mit der Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit zusammenhängenden Anforderungen in Übereinstimmung mit der gültigen Gesetzgebung und diesem SDB einzuhalten. Beim drohenden Bewusstseinsverlust in stabilisierter Lage befördern. 4.1.2 Beim Einatmen Frischluftzufuhr, körperliche Ruhe, nicht herumlaufen lassen. Falls der Betroffene nicht atmet, Mund-zu-Mund- Beatmung einleiten. Einen Arzt hinzuziehen. 4.1.3 Beim Hautkontakt Die Haut mit Seife und Wasser gründlich waschen, nachspülen und die Kleidung umziehen. 4.1.4 Beim Augenkontakt Augen mit einer großen Wassermenge gründlich ausspülen und ärztliche Behandlung sicherstellen. 4.1.5 Nach Verschlucken Nach dem Verschlucken Wasser verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Einen Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Im Hinblick auf die niedrige Viskosität kann der Gasöl beim Verschlucken zu Lungenschäden führen. Das Gasöl wirkt lokal entfettend und reizend auf die Haut. Seine Dämpfe können narkotisch wirken, Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, Augen- und Atemwegreizungen verursachen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nach Augenkontakt, Verschlucken und / oder das Eindringen des Stoffes in die Atemwege erfordert sofortige ärztliche Hilfe. 5.1 Löschmittel 5.1.1 Geeignete Löschmittel Luft-Löschschaum, Löschpulver, CO2. 5.1.2 Ungeeignete Löschmittel Wasser (eignet sich nur zum Kühlen). 5.2 Besondere Gefährdung Das Produkt bildet explosive Dampf-Luft-Gemische. An der Luft entsteht eine rußende Flamme. Es kann Kohlenmonoxid freigesetzt werden. 5.3 Hinweise für die Feuerwehr Nicht brennbare Einsatzkleidung, Atemschutzgerät. 6.1 Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Schutzmittel und Vorgänge im Notfall Kleidungs- und Schuhverunreinigung verhindern, Haut- und Augenkontakt verhindern. Für die Flucht aus dem kontaminierten Bereich eine Maske mit Filter gegen organische Gase und Dämpfe benutzen. Nicht Rauchen. Alle möglichen Zündquellen beseitigen. Alle Personen fernhalten, die sich nicht an den Rettungsarbeiten beteiligen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Eine weitere Entweichung verhindern. Den Gefahrenbereich eingrenzen. Nicht in Kanalisation gelangen lassen. Die Durchdringung des Stoffes in den Boden und ins Wasser verhindern. 6.3 Verfahren und Materialien zur Einschränkung der Freisetzung und zur Reinigung Je nach Situation abpumpen oder mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und in Übereinstimmung mit der gültigen Abfallgesetzgebung beseitigen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitte 8 und 13. 7.1 Maßnahmen zum sicheren Umgang Beim Umgang mit den gefährlichen chemischen Stoffen und chemischen Zubereitungen hat jeder die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen und sich nach den warnenden Gefahrensymbolen, Standardsätzen, welche das spezifische Risiko kennzeichnen, sowie den Standardanweisungen für den sicheren Umgang zu richten. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung der Stoffe und Gemische einschließlich der unverträglichen Stoffe und Gemische Für die Lagerung gilt ČSN 65 0201. Das Objekt muss entsprechend ČSN 75 3415 ausgestattet sein. Lagerung an einer gut gelüfteten Stelle außerhalb der Reichweite von Entzündungsquellen. Elektrische Anlagen sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften auszuführen. Vor statischer Elektrizität schützen. Nicht Rauchen. 7.3 Spezifische Endverwendung Das Gasölraffinat wird besonders als Rohstoff für weitere Verarbeitung, für heizzwecke oder für Export verwendet. Es darf ausschließlich im Einklang mit der jeweiligen Betriebsdokumentation und für zugelassene Zwecke im Einklang mit gültiger Gesetzgebung benutzt werden. Es darf nicht als Kraftstoff, Reinigungsmittel, zum Leuchten, Heizen oder zum Feueranzünden verwendet werden. Niemals in die Kanalisation ausgießen. 8.1 Grenzwerte für die Exposition 8.1.1 Laut der Regierungsverordnung Nr. 361/2007 GBl. Naphtha (Gesamtkohlenwasserstoffe) PEL mg/m3 200 NPK-P mg/m3 1 000 8.1.2 DNEL laut CSR am Arbeitsplatz Bevölkerung Inhalation akute Exposition: 4 300 mg/m3/15 min (Aerosol) 2 600 mg/m3/15 min (Aerosol) Langzeitexposition 68 mg/m3/8 h (Aerosol) 20 mg/m3/24 h (Aerosol) Dermal Langzeitexposition 2,9 mg/kg/8 h 1,3 mg/kg/24 h 8.2 Einschränkung der Exposition Allgemeine Sicherheits- und Hygienemaßnahmen: Bei der Arbeit mit Gasöl nicht trinken, nicht trinken, nicht rauchen. Vor dem Essen und Trinken und nach Beendigung der Arbeit ist die Haut mit Warmwasser und Seife abzuwaschen und mit geeigneter Reparierungscreme zu behandlen. 8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemwegschutz: Evakuierungsmaske mit Filter gegen organische Gase und Dämpfe aus organischen Stoffen Augenschutz: Schutzbrille gegen chemische Einwirkungen. Handschutz: Schutzhandschuhe. Schutz der Haut: Arbeitsschutzkleidung 8.2.2 Begrenzung der Umweltexposition Siehe auch Punkte 2.1, 6.2 und 16.1. 9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften Zustand (bei 20°C): Flüssigkeit Farbe: farblos bis gelb, bzw. mit grünlicher Opaleszenz Geruch: typisch nach Erdöl Dichte bei 15 °C 820 bis 860 kg/m3 Siedebereich: 180 bis 370 °C Relative Dampfdichte: a. 6 (Luft = 1) Wasserlöslichkeit: geringfügig Dampfdruck nach Reid: < 0,1 kPa Flammpunkt: > 55 °C Konzentrations-Explosionsgrenzen: Untere Grenze: 0,5 % (V/V) Obere Grenze: 6,5 % (V/V) Experimenteller Sicherheits-Grenzspalt > 0,9 mm Kinematische Viskosität bei 40 °C 2,0 bis 4,5 mm2/s

Weitere Informationen

Stockpunkt: < 0 °C Brennpunkt: < 60 °C Zündtemperatur: ca. 250°C 10.1 Reaktivität Das Produkt ist unter normalen Bedingungen stabil. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Bedingungen stabil. 10.3 Mögliche gefährliche chemische Reaktionen Beim Brennen unter Luftmangel kann Kohlenmonoxid freigesetzt werden. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Die Entstehung einer Konzentration in Explosionsgrenzen, Anwesenheit von Zündquellen, Kontakt mit offener Flamme. 10.5 Unverträgliche Stoffe Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Bedingungen keine, beim Brennen unter bei Luftmangel können Kohlenoxid und Ruß entstehen. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen 11.1.1 Akute Toxizität LD50 (oral) > 2 000 mg/kg bw LD50 (dermal) > 5 000mg/kg bw LC50 (inhalation) 4 100 mg/m3 Luft 11.1.2 Eigenschaften, die für die Haut ätzend / reizend sind Verursacht Hautreizungen. 11.1.3 Schwere Beschädigung / Reizung der Augen Reizt nicht die Augen. 11.1.4 Sensibilisierung der Atemwege / Sensibilisierung der Haut Wird nicht angegeben. 11.1.5 Mutagene Wirkung in Keimzellen Wird nicht angegeben. 11.1.6 Karzinogenität Kategorie der Karzinogenität 2. 11.1.7 Toxizität für die Fortpflanzung NOAEL (dermal) 500 mg/kg bw/day NOAEL (inhalation) 1 710 mg/m3 nicht angegeben. 11.1.8 Toxizität für spezifische Zielorgane - einmalige Exposition Wird nicht angegeben. 11.1.9 Toxizität für spezifische Zielorgane - wiederholte Exposition NOAEL (dermal) 30 mg/kg bw/day NOAEC (inhalation) > 1 710 mg/m3 NOAEL (dermal) 125 mg/kg bw/day 11.1.10 Gefährlichkeit beim Einatmen Ja – in Bezug auf niedrige Viskosität kann es nach Verzehrung Lungenbeschädigung hervorrufen. 12.1 Toxizität Fische: EC10/LC10 0,083 mg/l Wirbellose: EC10/LC10 0,2 mg/l Algen: EC50/LC50 22 mg/l (Süßwasseralgen) 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Die Bewertung der repräsentativen Kohlenwasserstoffstrukturen zeigt einige Strukturen an, die P- oder vP- Kriterien erfüllen können. Biologische Abbaubarkeit gemäß CEC ca. 50 – 60 %. Schwierig abbaubar. 12.3 Bioakkumulationspotential Die Bewertung der repräsentativen Kohlenwasserstoffstrukturen zeigt einige Strukturen an, die B-Kriterien erfüllen können, sie zeigt jedoch keine Strukturen an, die vB-Kriterien erfüllen könnten. 12.4 Mobilität im Boden Wird nicht erwartet. Oberflächenspannung ca. 25 mS/m. 12.5 Ergebnisse der Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften Es wurden keine Kohlenwasserstoffstrukturen gefunden, die die Erfüllung der Kriterien für PBT- oder vPvB- Stoffe anzeigen würden. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Auf der Wasseroberfläche bildet es eine zusammenhängende Schicht, die den Sauerstoffzutritt verhindert. Beinhaltet keine Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht gem. dem Montreal-Protokoll und dem Kopenhagener Nachtrag führen. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung 13.1.1 Rechtsvorschriften zu Abfällen Gemäß Abfallgesetz Nr. 185/2001 GBl., in der geltenden Fassung, einschl. der zusammenhängenden Vorschriften und Verordnungen, wird das Produkt wie folgt eingestuft: Abfallschlüssel laut Katalog: 13 07 01 (in Sorbent 15 02 02) Abfallkategorie: N 13.1.2 Arten der Entsorgung des Stoffes Die Entsorgung von Abfällen und nicht gebrauchten Resten wird in Übereinstimmung mit der gültigen Abfallgesetzgebung, gewöhnlich durch die Verbrennung in den dafür bestimmten Verbrennungsanlagen, durchgeführt. Ablagern ist ungeeignet. 13.1.3 Entsorgung der kontaminierten Verpackung Gasölraffinat wird gewöhnlich in Straßen- und Eisenbahnkesselwagen geliefert. Die Dekontaminierung und Beseitigung dieser Verpackungen richtet sich nach den gültigen ADR/RID-Vorschriften.

UN-Nummer

1202 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung GASÖL 14.3 Transportgefahrenklassen 3 14.4 Verpackungsgruppe III

Umweltgefahren

UMWELTGEFÄHRDEND ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC Code Nicht anwendbar. Dieselkraftstoffe werden vom Hersteller in Straßen- und Eisenbahnkesselwagen geliefert. 14.8 Andere Informationen Gefahrnummer:: 30 Klassifizierungscode: F1 Sicherheitszeichen: 3 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Lagerung

15.2 Beurteilung der Stoffsicherheit Wurde durchgeführt. 16.1 Informationen über weitere Rechtsvorschriften 16.1.1 Luftreinhaltungsgesetz Nr. 201/2012 GBl. Auf das Produkt beziehen sich die entsprechenden Bestimmungen des Luftreinhaltungsgesetzes Nr. 86/2002 GBl., in gültiger Fassung, einschl. der zusammenhängenden Vorschriften und Verordnungen. Laut §2 Absatz n) des angeführten Gesetzes ist das Produkt flüchtiger organischer Stoff. 16.1.2 ČSN 65 0201 Brennbare Flüssigkeiten – Räume für Herstellung, Lagerung und Verarbeitung Gemäß ČSN 65 0201 wird das Produkt in die III. Brennbarkeitsklasse eingeordnet. 16.1.3 ČSN 33 0371 Ex-geschützte elektrische Einrichtungen – Explosive Gemische – Einstufung und Prüfungsmethoden Gemäß ČSN 33 0371 wird das Produkt in die Temperaturklasse T3 und Explosivitätsgruppe IIA eingeordnet. 16.2 Verzeichnis der verwendeten H-Sätze und P-Sätze 16.2.1 Sätze zu Standardgefahren (H-Sätze) H226 Brennbare Flüssigkeit und Dämpfe H304 Bei Verzehrung und beim Eindringen in die Atemwege kann Tod verursachen H315 Reizt die Haut H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen H351 Verdacht auf Krebsauslösung H373 Kann Beschädigung der Organe verursachen H411 Toxisch für Wasserorganismen, mit langfristigen Auswirkungen 16.2.2 Hinweise zur sicheren Handhabung (P-Sätze) P261 Einatmung der Dämpfe vermeiden P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrillen tragen P301+P310 BEIM VERSCHLUCKEN: Sofort die TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONSZENTRALE oder den Arzt rufen P331 KEIN Erbrechen HERBEIFÜHREN P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe / Behandlung aufsuchen. P501 Die Verpackung im Einklang mit der Gültigen Gesetzgebung entfernen 16.3 Hinweise zur Schulung Die Schulungen werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen im Arbeitsgesetzbuch und im Gesetz Nr. 258/2000 GBl. durchgeführt. 16.4 Informationen über Änderungen Ändern Sie die Kopf- und Fußzeile des Dokuments durch Fusionen Czech Refinery Inc. an Unipetrol RPA Ltd. 1.3.1 Handelsname und Identifikationsnummer - eine neue Identität verursacht Fusion Czech Refinery Inc. zu Unipetrol RPA Ltd. 1.3.3 Verantwortlicher für BL - Änderung der verantwortlichen Person 9.1 Dampfdruck nach Reid: < 0,1 kPa 16.5 Key an die ausgewählten Verknüpfungen PBT persistent, bioakkumulierbar und toxisch vPvB sehr persistent und sehr bioakkumulierbar CAS Nummer, um den Stoff Dienstleistungsunternehmen "Chemical Abstracts Service" "American Chemical Society" zugeordnet. EINECS Nummer Amts Reihe von Chemikalien in der Europäischen Union aus dem Europäischen Verzeichnis der im Handel befindlichen Altstoffe ("Europäischen Verzeichnis der im Handel Substances") PEL zulässige Aufnahmegrenze der langfristigen (8 Stunden) NPK-P Maximal zulässige Konzentration, kurzfristige Grenz DNEL Abgeleitete Expositionshöhe, bei der keine nachteiligen Auswirkungen (Derived No Effect Level) CSR Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) 16.6 Zusätzliche Angaben Die in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Angaben beziehen sich lediglich auf das aufgeführte Produkt und entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen und müssen nicht erschöpfend sein. Für den richtigen Umgang mit dem Produkt entsprechend der gültigen Gesetzgebung ist der Benutzer verantwortlich.

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