Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-21
Produktidentifikator
Rohrrein
CAS-Nr.
1310-73-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendung von denen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
raasch Reinigungssysteme GmbH
E-Mail-Addresse
office@raasch.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr:1272/2008, Anhang VII (Stoffe)
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Hautätz. 1A Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden C – ätzend
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in den Hände von Kindern gelangen P260 Taub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut(oder Haar):Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 Bei Kontakt mit Augen: Einige Minutenlang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeiten entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild tragen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneuten Tragen Waschen P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Keine Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhaltes/ des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
R-Sätze
R35 Verursacht schwere Verätzungen R 41 Gefahr ernster Augenschäden
S-Sätze
S1 Unter Verschluß aufbewahren S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser oder Essigwasser S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (Wenn möglich Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.) Mundhöhle ausspülen. Reichlich Wasser nachtrinken.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natronlauge (NaOH)
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den geltenden Bestimmungen der Österr. Chemikalienverordnung und den aktuellen EU-Stofflisten und ist ergänzt durch Firmenangaben.