Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
5-15% 315-319
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
2,5-10%
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
5-15%
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
< 5 %
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
<5%
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
<2,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-02-10
Produktidentifikator
Power Stripper
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendung von denen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Materialien aus Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Blei, Zinn, Eisen, Zink und Gummi werden angegriffen
NOTRUFNUMMERN:
raasch GmbH: +43-(0)732/676300-0 (während der normalen Öffnungszeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
raasch Reinigungssysteme GmbH
E-Mail-Addresse
office@raasch.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr:1272/2008, Anhang VII (Stoffe) Ätz-/Reizwirkung auf der Haut, Kategorie 1B,H314 Schwere Augenschädigung/-Reizung Kategorie1,H318
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden C – ätzend
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in den Hände von Kindern gelangen P280 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen +P331 P305 + P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser +P338 ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
R-Sätze
R34 Verursacht Verätzungen R41 Gefahr ernster Augenschäden
S-Sätze
S1 Unter Verschluß aufbewahren S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser oder Essigwasser S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S63 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. (Wenn möglich Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen.) Mundhöhle ausspülen. Reichlich Wasser nachtrinken. S64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Aminoethanol und Natriumhydroxid
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den geltenden Bestimmungen der Österr. Chemikalienverordnung und den aktuellen EU-Stofflisten und ist ergänzt durch Firmenangaben.