Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
>=1-<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-11-24
Produktidentifikator
MILLISIL W 3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hauptanwendungsbereiche (nicht erschöpfende Liste): Lacke, Keramik, Glasfasern, Klebstoffe, Kunststoffe, Gummidichtun- gen, Spezialbeton, Siliziumherstellung, Ferrosilizium, Eisen- oxid-Pellets. Hilfsstoffe bei der Produktion von Zement und Beton. Flussmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)2234-101-700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Quarzwerke GmbH
E-Mail-Addresse
msds@quarzwerke.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe (Lungen) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
Verhütung
P260 Staub nicht einatmen.
Antwort
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quarz (SiO2)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Je nach Handhabung und Verwendung (z. B. Schleifen, Trocknen) ist die Bildung luftübertrage- nen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids möglich. Langandauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Sili- kose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/Atemnot. Bei unregelmäßiger Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten ge- eignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein. Die Handhabung des Produkts sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Spezifische Zielorgan-Toxizität - wieder- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer holte Exposition, Kategorie 2, Lungen oder wiederholter Exposition durch Einatmen.